Gartenpflege
Unkrautentfernung in Mönchengladbach
Von Hand und mit Werkzeug — auf befestigten Flächen ist das ohnehin Vorschrift.
Unkraut in Pflasterfugen, an Wegkanten und in Beeten lässt sich zuverlässig nur mechanisch entfernen. Wir kratzen, hacken und ziehen — und nehmen den Bewuchs gleich mit.
Auf befestigten Flächen wie Einfahrten, Wegen und Hofplätzen ist der Einsatz von Unkrautvernichtern ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten (§ 12 Pflanzenschutzgesetz) — auch bei Hausmitteln wie Essig oder Salz. Mechanisch entfernen ist dort der richtige Weg.
Wer die Flächen ein- bis zweimal in der Saison abarbeiten lässt, hat deutlich weniger Aufwand als bei einem einzelnen Einsatz im Spätsommer.
Wo wir Unkraut entfernen
- Pflasterfugen in Einfahrten und auf Hofplätzen
- Wege und Wegkanten
- Beete und Baumscheiben
- Terrassen- und Plattenflächen
- Mauerfüße und Zaunlinien
- Aufnehmen und Abfahren des Bewuchses
Häufige Fragen zur Unkrautentfernung
Nein. Auf befestigten Flächen wie Einfahrten und Wegen ist das ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten (§ 12 Pflanzenschutzgesetz) — das gilt auch für Essig und Salz. Wir arbeiten mechanisch.
Das hängt von Witterung, Lage und Fugenmaterial ab. Ein bis zwei Durchgänge über die Saison halten die Flächen erfahrungsgemäß deutlich leichter frei als ein einzelner Einsatz im Spätsommer.
Ja, auf Wunsch nehmen wir ihn auf und fahren ihn ab. Wenn eine Kompostecke vorhanden ist, bringen wir ihn dorthin.